/ Oktober 10, 2024/ Allgemein, Vorträge

Vortrag Symposium der Stadt Karlsruhe, des Karlsruher Forums e.V.
und des ZKM |Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe, ZKM Karlsruhe, 10.10.2024, 16h20-16h45
(es gilt das gesprochene Wort)

Meine verehrten Damen und Herren,

ich danke herzlich für die Einladung! Heute möchte ich ein Thema aus der Kunstwelt in den Fokus nehmen, das in den letzten Monaten verstärkt in den politischen Debatten auftauchte, nämlich die Freiheit und Grenzen der Kunst.

Intro / Intro: Kunstfreiheit, Antisemitismus und Bekenntniszwang

[FOLIE Danger Dan] Vielleicht kennen Sie das Lied „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“: Der deutsche Rapper Danger Dan, Sänger der antifaschistischen Antilopengang, veröffentlichte es 2021 mit sehr großem Erfolg, 14 Mio. Abrufe in YouTube. Im Lied lotet er auf geschickte Art und Weise die Grenzen der Kunstfreiheit aus, als er wichtige Protagonisten der rechtsextremen Szene wie Jürgen Elsässer, Götz Kubitschek oder Alexander Gauland verbal angreift, dabei aber betontermaßen im Bereich der Kunst- und Meinungsfreiheit bleibt. Während Danger Dan dafür juristisch unbehelligt blieb, führten andere Fälle in den letzten Jahren dazu, dass Politiker:innen deutliche Grenzen des Zeig- und Sagbaren in der Kunst einforderten. Um die Frage zu diskutieren, ob die Kunstfreiheit grenzenlos oder einzuschränken sei, möchte ich im Folgenden deshalb beispielhaft die Schwierigkeiten aufzeigen, die im Komplex von Antisemitismus, politischen Auflagen in der Projekt- und Kunstförderung, der BDS-Resolution des Bundestages und der documenta deutlich geworden sind.

[FOLIE Antisemitismus] Dies tue ich im Bewusstsein auch der Tatsache, dass vor über einem Jahr Hamas-Anhänger auf fürchterliche und unmenschliche Weise Israelis und Juden angegriffen, gefoltert, vergewaltigt, verschleppt und ermordet haben, und dass die israelische Regierung seither einen aus meiner persönlichen Sicht anfänglich verständlichen, in dem Ausmaß und Dauer aber menschlich unverständlichen Krieg führt. Und dieser Konflikt hat Auswirkungen auch auf uns hier in Deutschland, vor allem den Jüdinnen und Juden, genauso wie es gilt, die Lehren aus der deutschen Geschichte mit Blick auf die Shoa und den Antisemitismus nicht zu vergessen. Angriffe auf Jüdinnen und Juden auch hier in Deutschland, auch schon vor dem 7. Oktober, wenn Sie an Hanau denken, sowie Antisemitismus auch im Kulturbetrieb zeigen, dass wir deutlich solidarisch und unterstützend mit den jüdischen Gemeinden hier sein und jeden Antisemitismus bekämpfen müssen. Dennoch, und darum geht es in dem Vortrag, nicht jedes Mittel ist aus meiner Sicht dafür das richtige.

[FOLIE GG Art. 5.3] Die Kunstfreiheit ist in Artikel 5 Abs. 3 GG definiert und gehört zusammen mit der Wissenschafts- sowie der Presse- und Meinungsfreiheit zu den Grundpfeilern unserer Gesellschaftsordnung. Wie sehr vieles unserer freiheitlich-demokratischen Nachkriegsordnung wurde sie in Reaktion auf ihre vorhergehende Abschaffung im NS-Staat grundgesetzlich stark geschützt. Ein sehr hoher Wert, den wir nicht nach tagespolitischer Agenda mal so oder so interpretieren dürfen; aber im Rahmen der Güterabwägung sicherlich nicht ein absoluter Wert, der über allem anderen steht, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.

BDS-Beschluss des Bundestags, Brief Art. 5 GG

[FOLIE BDS] Eine solche Güterabwägung fordern Aktionen und Äußerungen im Umfeld des BDS ein. BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“ und ist eine internationale Kampagne in Solidarisierung mit Palästina, die seit 2005 vornehmlich, aber nicht ausschließlich von palästinensischen NGOs und anderen internationalen Akteuren getragen wird, die Einfluss auf die politische Situation im Nahen Osten und Israel nehmen wollen. Sie selbst definieren ihre Ziele: Israel müsse die „Okkupation und Kolonisierung allen arabischen Landes“ beenden, das „Grundrecht seiner arabisch-palästinensischen Bürger auf volle Gleichheit“ anerkennen und „das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf eine Rückkehr in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum gemäß UN-Resolution 194 schützen und fördern“. Anzumerken ist, dass dazu bei Teilen des BDS auch die aus meiner Sicht völlig inakzeptable Infragestellung des Existenzrechts Israels hinzukommt.

Die Bewertung des BDS unterscheidet sich in der Forschung und in den unterschiedlichen Ländern: in den meisten Ländern auf der Welt werden die BDS-Kampagnen geduldet, in Deutschland ebenso wie in Österreich und Tschechien hingegen werden sie als antizionistisch und antisemitisch eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den BDS als „extremistischen Verdachtsfall“ ein. Diese kategorische Einstufung des BDS in Deutschland ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte, der Boykotte jüdischer Läden im NS und der Shoah nachvollziehbar, wenn auch bisweilen diskutabel.

Am 17. Mai 2019 votierte der Bundestag für die gemeinsame Resolution von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. „Der Bundestag“, so der Beschluss, „tritt damit jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen entschlossen entgegen und verurteilt die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren, Unternehmen, Wissenschaftlern, Künstlern und Sportlern. Es sollen keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen. Länder, Städte und Gemeinden werden aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen.“ Diese Forderung, die eine Reaktion auf einen vorhergehenden AfD-Antrag war, ergibt aus meiner Sicht spontan Sinn und würde vermutlich von den meisten hier auch so unterstützt werden. Aber ist ein solcher Beschluss wirklich sinnvoll für unsere Gesellschaft und die hier lebenden Menschen, auch jene jüdischen Glaubens? Und: Genügt eine Nähe zum BDS, um Förderung zu verweigern?

[FOLIE Ganzes Zitat wiss. Dienst] Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags untersuchte 2020 die Wirksamkeit des BDS-Beschlusses und erklärte unter Bezugnahme auf höchstrichterliche Rechtsprechung dazu, dass auch extremistische, rassistische oder antisemitische Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt werden. Auch hier dürfe der Staat erst dann handeln „wenn die betreffenden Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen [würden]. … Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist daher mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar.“

In einem zweiten Schritt wurde kritisiert, dass der Begriff der „Nähe“ zum BDS keine klare und sanktionierbare rechtliche Zurechnung darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die rechtliche Unwirksamkeit des BDS-Beschlusses 2022 bestätigt.[i]

[Folie 5.3 GG] Sie werden sich vielleicht fragen, was Meinungsfreiheit und der BDS-Beschluss denn mit der Kunstfreiheit zu tun haben? Aus meiner Sicht sehr viel, denn auch wenn der BDS-Beschluss der demokratischen Parteien im Bundestag als ein sogenannter „schlichter“ Beschluss ohne rechtliche Bindungswirkung gilt, hat er doch einen folgenreichen symbolischen und öffentlichkeitswirksamen Charakter. Innerhalb der Kunstszene und des Kulturbetriebs führte der Beschluss zu Einschüchterungen und Verunsicherungen. Die Resolution, so der Verfassungsrechtler Christoph Möllers, habe zwar „keine Rechtswirkung“, aber einen „orientierenden Effekt“. Trotz des garantierten Rechts auf Meinungsfreiheit „tut der Bund so, als würde er etwas bindend regeln“, ohne dies aber zu tun. Wir bleiben im Ungefähren, was rechtlich ein Problem ist. Gerade im Kulturbereich führt der Beschluss dazu, dass jede auch nur entfernte Sympathiebekundung oder gar Nähe zur BDS zu einer Art Bann führten und durch öffentliche Gelder mitfinanzierte Institutionen sich fortan scheuten, mit Personen oder Projekten, die in dem Ruf der BDS-Nähe standen, zu kooperieren, um nicht selbst in diese Nähe zu geraten.

Ziel erreicht, könnte man meinen. Aber zu welchem Preis? Thomas Oberender von den Berliner Festspielen zum Beispiel fühlte sich an düstere Zeiten der Diktatur erinnert: „Zensur wirkt immer vorauseilend. Das kenne ich aus der DDR. Man fängt an, indirekt oder vermeidend zu agieren.“ 2020 wandten sich entsprechend 30 der bedeutendsten und durchaus auch staatsnahen Kultureinrichtungen Deutschlands in einer Initiative mit dem Namen „GG 5.3. Weltoffenheit“ in einem offenen Brief gegen diesen Beschluss. Ohne den BDS zu legitimieren oder in irgendeiner Form Sympathie zu äußern, forderten sie eine Revision des Beschlusses mit eindeutigem Verweis auf Art. 5 Grundgesetz: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“

Diskussionen um Antisemitismus auf der documenta 15 2022 und die Folgen

[FOLIE doc15] Die seit 2019 geführte Diskussion um den BDS und Antisemitismus im Kulturbetrieb erlebte ihren vorläufigen Höhepunkt im Vorfeld und während der documenta 15 (fifteen) 2022. Als Leitung der documenta 15 war zwei Jahre vor der Eröffnung die indonesische Künstler:innengruppe ruangrupa ausgewählt worden. Dezidiert wurden Kurator:innen des globalen Südens eingeladen, die im Sinne ihres kuratorischen Konzepts des Lumbung wiederum Künstler:innen und Kurator:innen ebenfalls des globalen Südens nach Kassel einluden und Entscheidungen, Budgets und Verantwortungen mit diesen teilten. Damit impliziert war nicht nur eine kuratorisch-programmatische Idee, sondern durchaus auch eine Kritik an globalen, vom Norden dominierten kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Machtverhältnissen. Bereits im Vorfeld der Eröffnung war es zu Kritik am Kurator:innenkollektiv gekommen, da man einigen in ihrem Umkreis BDS-Nähe und Antisemitismus vorwarf. Seit Beginn des Jahres 2022 war es wiederholt zu öffentlich ausgeführten Konflikten zwischen den verschiedenen Akteuren, dem Kurator:innenkollektiv, der documenta gGmbH, den verschiedenen Trägern in Stadt und Land und öffentlichen Akteuren wie dem Zentralrat der Juden gekommen. Diskussionsveranstaltungen wurden anberaumt und wieder abgesagt, Experten ein- und wieder ausgeladen, Vorwürfe von Zensur, Rassismus, Antisemitismus, Beschränkung von Diskurs- und Kunstfreiheit und Untätigkeit der Verantwortlichen gingen hin und her.

Wende- und Höhepunkt waren schließlich zwei eindeutig antisemitische Darstellungen auf dem monumentalen Wandbild People’s Justice des indonesischen Künstler:innenkollektivs Taring Padi, das auf dem zentralen Friedrichsplatz zur Eröffnung gezeigt wurde und auf Druck der documenta-Geschäftsführung, der Politik und Öffentlichkeit nach zwei Tagen wieder abgenommen wurde. Das Kollektiv entschuldigte sich. Gleichwohl wurde nur sehr wenig auf deutscher Seite versucht, die definitiv abzulehnenden antisemitischen Karikaturen in den Kontext der jahrzehntelangen Militärdiktatur in Indonesien zu stellen und damit zumindest etwas besser zu verstehen, wenn auch nicht zu erklären oder gar zu entschuldigen.[ii] Die Folge war unter anderem, dass die documenta-Geschäftsführerin Sabine Schorlemmer zurücktrat, weil sie die Vorwürfe der Passivität nicht entkräften konnte, nachdem Meron Mendel von der Anne Frank Stiftung sein Beratermandat mangels Kooperation der gGmbH zurückgegeben hatte und auch die international bekannte Künstlerin Hito Steyerl ihren Beitrag zur documenta zurückzog. Es wurde eine neue temporäre Geschäftsführung eingesetzt (Alexander Fahrenholtz) und ein Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta 15 einberufen, das unter anderem die auf der documenta gezeigten Werke auf ihren antisemitischen Gehalt prüfen und mögliche Konsequenzen aufzeigen sollte.

Das Ergebnis war, dass unter den Hunderten von Kunstwerken der documenta vier Werke bzw. Werkgruppen (People’s Justice, Archive des luttes de femmes en Algérie, Tokyo Reels und Guernica Gaza) gefunden wurden, die eindeutig antisemitischen Charakters sind. Im Nachhinein würde ich heute behaupten, dass die Kritik am Antisemitismus und an den unklaren Zuständigkeitsstrukturen – im Abschlussbericht zur documenta wird vom „Prinzip der organisierten Verantwortungslosigkeit“ gesprochen (S. 124–125) – berechtigt ist, aber weder das Ausmaß der medial stark aufgeheizten Diskussion noch die verschiedenen Forderungen nach stärkerer Kontrolle der Kurator:innen und Künstler:innen sowie der vorherigen Prüfung politischer Gesinnungen sind nachvollziehbar.

[FOLIE Bericht?] Solche Forderungen hat zum Teil auch der Abschlussbericht des wissenschaftlichen Gremiums aufgeworfen, der zum Beispiel vorschlägt, die kuratorische Verantwortung stärker durch die Geschäftsführung zu kontrollieren bzw. sie auf diese sogar teilweise zu übertragen.[iii] Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die aus meiner Sicht in die künstlerische Freiheit eingreifen, nahm der Kunstbetrieb sehr kritisch wahr, scheinen sie doch eher der Überforderung von Träger und gGmbH der documenta im Umgang mit dieser kritischen Konfliktsituation zu folgen und Freiheitsrechte zu beschränken, um missliebige Meinungen und kontroverser Debatten zu kontrollieren.[iv]

Auch wenn der Bericht erkennt, dass „die in der documenta fifteen aufgetretenen Probleme […] sich im Wesentlichen nicht mit Mitteln des Rechts lösen“ lassen, nimmt er deutlich Stellung zu Fragen der Governance, der Rechtsform und Organisationsstruktur. Der Bericht verweist darauf, dass eine antisemitische Äußerung grundgesetzlich von der Meinungsfreiheit geschützt ist, wie das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dies dürfe aber nicht für staatliches Handeln gelten, denn „Grundrechte schaffen private Freiheitsgrade und [zugleich] staatliche Bindungen“. Daraus folgt für das Fachgremium, dass die documenta gGmbH wie ein staatlicher Akteur sich nicht auf die künstlerische Freiheit berufen kann, anders als die künstlerische Leitung, und deswegen „nicht frei darin ist, diskriminierende Inhalte zu fördern, sondern grundsätzlich bei der Förderung auf ihre Verpflichtungen zu achten habe“ (S. 113). Soweit nachvollziehbar. Aber die Kommission geht so weit zu behaupten, dass dies „in eingeschränktem Maße auch für politische Vorgaben, die durch demokratisch legitimierte Regierungen von Bund und Ländern gemacht werden“, gilt.[v] Und das ist problematisch: Als Museumsmann und Kurator halte ich den Vorschlag, politische Vorgaben einzuführen, für einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die künstlerisch-kuratorische Freiheit, und sie rechtfertigt sich auch nicht durch die Berufung auf eine „demokratische Legitimierung“, denn Künstler:innen und Kurator:innen sollten ihre Entscheidungen nicht einem demokratischen Votum unterwerfen, sondern sie unabhängig davon treffen. Der Staat muss sich hier rausnehmen, wenn er sich nicht der programmatischen Parteilichkeit oder gar politischen Propaganda verdächtig machen will. Gegen eine politische Einflussnahme hilft nur mehr Staatsferne und nicht eine Politisierung der Entscheidungs– und Förderprozesse, die durch Umwege auch populistischen Kräften Zugriff auf Kunst und Kultur ermöglichen würden.

Letzten Endes zeigt das Nicht-Führen kritischer und inhaltlicher Debatten das Dilemma auf, in dem sich ein globaler Kunstbetrieb zum Beispiel dann befindet, wenn der globale Norden versucht, auf Augenhöhe Vertreter des globalen Südens einzuladen und unterschiedliche kollektive Erfahrungen zu Debatten über unterschiedliche Werte und ikonografische Traditionen führt, die aber dann nicht offen ausgetragen werden dürfen. So merkte der liberale israelische Soziologe Natan Sznaider 2022 an: „Wenn man postkoloniale Künstler einlädt, postkoloniale Kunst zu machen, dann machen sie postkoloniale Kunst. Vieles davon ist kritisch gegenüber dem Westen und gegenüber Israel.“[vi] Dies müssen wir bis zu einem bestimmten Grad aushalten, auch wenn es gegen unsere prinzipiellen Überzeugungen geht.

Der 7. Oktober 2023 und die Folgen

[FOLIE Absagen] Auch die Findungskommission der nächsten, der 16. documenta 2027 trat im November 2023 komplett zurück. In Reaktion auf die vorhergehende documenta war nun frühzeitig in der Vergangenheit der Mitglieder recherchiert worden. Beim indischen Kommissionsmitglied Ranjit Hoskoté kam eine viele Jahre zurückliegende Unterstützung von Forderungen des BDS im Umfeld der sozialen Kämpfe in Indien zutage, woraufhin er nach öffentlichem Druck zurücktrat. Die in Israel lebende Bracha Lichtenberg Ettinger hatte sich wiederum aufgrund der Angriffe der Hamas – und der Unmöglichkeit in einer solchen Situation sich einer künstlerischen Findungskommission zu widmen – zurückgezogen. Die letzten vier dann zurücktretenden Mitglieder erklärten schließlich, dass ihre Arbeit „[u]nter dem Eindruck der Terrorattacken der Hamas am 7. Oktober 2023 und dem zunehmenden Antisemitismus in Deutschland sowie den polarisierten Debatten darum […] immer mehr unter Druck geraten“ sei. Wohl kein Ereignis in den letzten Jahrzehnten hatte so weitreichende Folgen auch für den globalen Kunst- und Kulturbetrieb wie die fürchterlichen Massaker der Hamas gegen Israelis am 7. Oktober und die kriegerischen Antworten Israels gegen die palästinensische Bevölkerung, die bis heute ja leider andauern. In Deutschland offenbarten antisemitische Äußerungen und Handlungen auf unterschiedlichsten Ebenen, dass es hier alte antisemitische Haltungen in Teilen der Bevölkerung gibt und einige unserer Neubürger diese noch verstärken. Gerade im Kulturbereich verhärteten sich die Fronten, vielleicht sogar mehr als in anderen Bereichen: Lagerbildungen auf allen Seiten, Anfeindungen, Aggressionen, Ablehnungen und Absagen, Boykottaufrufe.

[Folie Absagen] Die Liste der Absagen und Interventionen ist lang: Unter anderem lehnte die Schriftstellerin Sharon Dodua Otoo im November 2023 den Peter-Weiss-Preis ab, nachdem ihr die 2015 erfolgte Unterzeichnung eines Aufrufs der Organisation „Artists for Palestine UK“ (wo Israel als Apartheidstaat bezeichnet wird) vorgeworfen wurde.

Im gleichen Monat sagte die Direktorin des Saarlandmuseums Andrea Jahn eine Ausstellung von Candice Breitz ab, nachdem sich die in Berlin lebende jüdisch-südafrikanische Künstlerin unter anderem kritisch gegen gegenüber der Politik der israelischen Regierung und der Siedlerpolitik geäußert hatte. Die Museumsdirektorin erhielt ein Interviewverbot durch ihre vorgesetzte Ministerin Streichert-Clivot und trat schließlich von ihrem Posten Anfang 2024 zurück. Gerade in diesem Fall zeigt sich eine gewisse Bigotterie, wenn Nachfahren der deutschen Täter:innen der Shoa Jüd:innen wie Candice Breitz Antisemitismus vorwerfen und diese sanktionieren wollen. Die lange Zeit als vorbildhaft gegoltene deutsche Erinnerungskultur wird zu einem „Disziplinierungsinstrument“ gegen linke und migrantische Personen, wie der deutsche Politikwissenschaftler und Schriftsteller Max Czollek in seinem Essay Versöhnungstheater ausführte und vor einigen Tagen auch hier im Rahmen der Muslimischen Kulturtage im Fächer aus meiner Sicht nachvollziehbar ausführte.[vii]

Es sind noch viele weitere Fälle von Absagen zu nennen, ich beschränke mich: In Bremen gab es im Dezember 2023 große Widerstände gegen die Verleihung des Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken an Masha Gessen. Die Verleihung wurde vom Bürgerschaftssaal in ein kleines Vereinslokal verlagert. Im April dieses Jahres wurde die Philosophin Nancy Fraser von der Albertus Magnus Professur an der Universität zu Köln wegen ihrer Unterzeichnung der Stellungnahme „Philosophy for Palestine“ wieder ausgeladen.

In all diesen Fällen reagierten die Betroffenen und große Teile der ausländischen Kunstszene mit Unverständnis und Bedauern über die Einengung der Wissenschafts-, Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Otoo erinnerte in griffiger und durchaus versöhnlicher Formulierung an die Notwendigkeit, verschiedenen Auffassungen Raum zu geben: „We need a space to disagree.“

[Folie Rosenberg] Einen solchen Raum des konstruktiven Widerspruchs hätte sich offenbar auch Solange Rosenberg gewünscht. Die bisherige Vorsitzende der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe erklärte Mitte September ihren Rücktritt. Zuvor hatte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster seine Vorbehalte gegen eine Vortragseinladung der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit an Meron Mendel geäußert, weil der Zentralrat dessen Positionierung als untragbar und empörend einstufte. Die jüdische Gemeinde wollte Frau Rosenberg dazu bewegen, Mendel wieder auszuladen, was sie mit Verweis auf demokratische Prozesse verweigerte, und weshalb sie schließlich von ihrer Funktion zurücktrat. Eine solch klare Haltung wie die von Solange Rosenberg verdient aus meiner Sicht große Achtung und ist Ausdruck eines demokratischen Verständnisses, wie es Entscheidungen von Gemeinden und Räten auf allen Seiten zugrunde liegen sollte.

[Folie Judenhass Kunstbetrieb] Die Wissenschafts- und Kunstfreiheit stand und steht in Deutschland sehr unter Druck aufgrund äußerer und innerer Interventionen, auch politischer Natur. Pauschal wurden Personen in den letzten Monaten nicht nur infrage gestellt, sondern direkt ausgeladen, wenn sie in irgendeiner Form irgendwann einmal Kontakt zu propalästinensischen oder BDS-Gruppen standen oder die Politik der israelischen Regierung zu deutlich kritisierten. Dabei lassen Sie mich noch mal klarmachen: Es gibt durchaus ein Problem mit Antisemitismus und Judenhass auch im Kulturbetrieb in Deutschland, das will ich nicht leugnen, Matthias Naumann hat hierzu gerade eine Publikation mit Belegen aus unterschiedlichen Kultursparten vorgelegt. Aber: Das Unverständnis und die Verhärtungen innerhalb des Kunstbetriebs in Deutschland, aber besonders auch zwischen anderen europäischen Ländern und Deutschland zeigen, dass gerade hier die besondere Verantwortung der Deutschen gegenüber unseren jüdischen Mitmenschen aufgrund der Geschichte und der Shoah – zu Recht – sehr komplex geführt wird, wir dabei aber vielleicht auch über das Ziel hinausschießen, worüber wir diskutieren sollten.

[Folie Wissenschaftsfreiheit und Förderpolitik] Im Januar dieses Jahres hatte der Berliner Kultursenator Joe Chialo kurzzeitig eine Antisemitismusklausel als Bedingung für Förderungen durch den Berliner Senat eingeführt, die ein Bekenntnis unter anderem gegen Antisemitismus als Voraussetzung zur Förderung verlangte. Das Wort des Bekenntniszwangs machte die Runde. Nach deutlichen Protesten zog er seinen Vorstoß wieder zurück, aber er ist nicht vom Tisch. Die Berliner JustizsenatorinFelor Badenberg forderte im Juni dieses Jahres sogar, dass der Verfassungsschutz Künstler:innen und Kurator:innen auf ihre Gesinnung und Verbindungen zu BDS überprüfen solle! Das war wohl der Höhepunkt einer ziemlich aus dem Ruder gelaufenen Debatte in Deutschland über die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit. Mit solchen Forderungen drohen eher Zustände einer Gesinnungsdiktatur als dass sich an ihnen eine offene und liberale Gesellschaft erkennen ließe.

[FOLIE Statements?] Als diesen Sommer etwa 400 Berliner Professor:innen einen kritischen offenen Brief gegen die Räumung propalästinensischer Besetzungen von Berliner Universitäten veröffentlichten, ließ das Bundesbildungsministerium die rückwirkende Streichung von Fördermitteln prüfen. Unabhängig von der Einschätzung, ob solche Briefe produktiv sind oder ob die Besetzungen das richtige Mittel der politischen Auseinandersetzung ist: Fördermittel rückwirkend aufgrund eines Protests gegen politisches und polizeiliches Handeln zu streichen, ist autoritär und in einer Demokratie ein völliges NoGo. Als der Vorstoß öffentlich wurde, stellten über 2.000 Hochschullehrer:innen klar, dass dies einem politischen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit gleichkäme. In der Folge rückte die Bundesministerin, die von nichts zu wissen vorgab, von dem Vorstoß ab und versetzte die Staatssekretärin Sabine Döring in den vorzeitigen Ruhestand.

[FOLIE Möllers] Zurück zur Förderpolitik: Im Auftrag von BKM untersuchte 2024 der Verfassungsrechtler Christoph Möllers auch die „Zulässigkeit von präventiven Maßnahmen der Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus in der staatlichen Kulturförderung“. Wiewohl er die Kopplung staatlicher Mittelvergabe an „eine Verpflichtung gegen Antisemitismus und Rassismus“ prinzipiell für rechtskonform hält (Gutachten 2023, S. 31), führt Möllers eine Reihe von Bedenken dagegen an. Das betrifft unter anderem die wissenschaftlich umstrittene Frage, wie Antisemitismus zu definieren sei; indem der Staat eine bestimmte Definition wie die IHRA-Definition zugrunde legt und sich Private diese „eine Lehrmeinung aneignen müssen“, macht sich der Staat zur Partei in wissenschaftlichen Fragen und berührt damit die Wissenschaftsfreiheit ebenso wie die Freiheit der inneren Meinungsbildung (ebd., S. 28). Möllers kritisiert ferner, dass die Verfahren unzureichend geregelt sind und dass dafür das Allgemeine Verwaltungsrecht, mittels dessen die Länder Berlin und Schleswig-Holstein Förderzusagen an Bekenntnisse binden und so den Antisemitismus bekämpfen wollten, nicht geeignet ist – schließlich stellt „die staatliche Feststellung, eine Person habe sich antisemitisch oder rassistisch verhalten, ihrerseits einen gerichtlich überprüfbaren Grundrechtseingriff dar[]“ (ebd.). Möllers sieht in Maßnahmen wie dem BDS-Beschluss eher ein „symbolisches Kulturverwaltungsrecht“, denn da nicht zu erkennen sei, dass der Staat auch eine strafrechtliche Durchsetzung anstrebe. (Ebd., S. 30.) Diese mangelnde Klarheit der Grenzen des Verfahrens und der Durchsetzung eines Gesetzes könnte Raum für eine politische Kontrolle des gesamten Kunstbetriebs über Verwaltungsvorschriften eröffnen.

Möllers gibt am Ende zu bedenken, dass das System der Kulturförderung, das mit der Kunstfreiheit verwoben ist, gerade in Deutschland das Produkt „eines Vertrauens der staatlichen Stellen, damit letztlich der demokratischen Mehrheit, in die geförderten Institutionen und Personen“ sei (ebd., S. 31–32). Dieses Vertrauen ist ein hohes Gut, und sich davon zu verabschieden bedeutete einen „Paradigmenwechsel“ (ebd., S. 32). Möllers stellt also die Sinnhaftigkeit solcher Gesetze und Regelungen infrage, nicht aus juristischen Gründen, sondern mit Blick auf den Gegenstand selbst, denn Antisemitismus und Rassismus erfordern ethische, gesellschaftliche und politische Debatten und sollten nicht auf das Feld der Rechtsprechung verlagert werden, denn diese könnte die Auseinandersetzung eher behindern bzw. davon ablenken.

[Folie Bundestag] Auch wenn sich die Diskussion ein wenig beruhigt hat, ist sie noch aktuell: Auf Initiative von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien wurde im Frühjahr die Resolution „Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärkenin den Bundestag eingebracht, die die Bundesregierung auffordern soll, im § 23 der Bundeshaushaltsordnung eine Bedingung hinzuzufügen, dass antisemitische, menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte nicht zuwendungsfähig seien. Es ist noch zu früh, um diesen Antrag fundiert zu beurteilen, da er sich wohl noch in der Diskussion befindet, aber angesichts der hier aufgezeigten Problemlagen befürchte ich, dass erneut unter dem respektablen Banner der Antisemitismusbekämpfung eine Einschränkung unserer verfassungsmäßig garantierten Rechte durch die Verwaltungshintertür droht. „Der Text“, so stellte der bayerische Grünenpolitiker und Verfassungsrichter Jerzy Montag in der ZEIT im Juli dieses Jahres fest, „ist […] einseitig auf Abgrenzung, Kontrolle und Misstrauen fixiert und [zielt auf] die Ausschöpfung aller repressiven Möglichkeiten im Strafrecht, im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht und sogar im Hochschulrecht.“[viii] Aus meiner Sicht helfen Verbotsfahren nicht in einer gesellschaftlichen Debatte, und sinnvoller wären verstärkte Anstrengungen, auch finanzieller Art, in Prävention und Aufklärung, in Bildungs- und Kulturarbeit.

Conclusio / Conclusio: FSK

[FOLIE Polen/Slowenien] Zum Schluss möchte ich noch mal betonen: Solidarität mit den jüdischen Gemeinden hier und anderswo ist wichtig, Vertrauen muss zurückgewonnen werden, Antisemitismus und Diskriminierungen jeglicher Form konsequent bekämpft werden; aber wir müssen uns damit auseinandersetzen und müssen auch die Positionen zulassen, die uns wehtun und die wir nicht teilen, solange sie keine Verletzung von weiteren Rechtsgütern nach sich ziehen. Wir würden viel verlieren in unserer nach wie vor offenen und liberalen Gesellschaft, wenn wir Gesinnungs- und Bekenntniszwänge fordern würden und jenseits des Grundgesetzes weitere Definitionen als Leitplanken unseres Denkens und Handelns etwa für Förderungen zulassen würden. Deshalb ist aus meiner Sicht auch jede politische Einflussnahme auf die kuratorische und künstlerische Freiheit abzulehnen, so berechtigt die Intention dahinter auch sein mag. Dies würde grundsätzlich auch Tür und Tor für weitere Einflussnahmen mit sich bringen.

Und dass dies nicht eine abstrakte Befürchtung ist, zeigt der Blick in unsere europäischen Nachbarländer: In Polen wurden unter der inzwischen abgewählten PiS-Regierung unter anderem reihenweise die Museumsdirektoren ausgewechselt und unter anderem eine kritische Sicht etwa auf den Zweiten Weltkrieg unter Strafe gestellt. In Slowenien wurden zuletzt die Intendanten des Staatstheaters und des Nationalmuseums vor die Tür gesetzt, was große, aber erfolglose Proteste der internationalen Kunstszene erzeugte. Von Ungarn und anderen Ländern hier ganz zu schweigen. Aber auch in Deutschland könnten Eingriffe in die Programmgestaltungen und möglicherweise auch ein politisch motivierter Personalaustausch drohen, wenn Sie etwa an Forderungen von Politiker:innen von Parteien aus dem rechtsextremen Spektrum denken.

[FOLIE AdK] Wir haben mit dem Grundgesetz genügend Instrumente an der Hand, um wehrhaft und solidarisch zu sein, den Respekt der Rechte aller hier, egal ob jüdisch, christlich oder muslimisch, zu fordern und zu sanktionieren. Wir sind eine liberale Gesellschaft, die nicht mit Verweis auf hehre Ziele ihre eigene Liberalität und das Vertrauen in seine Institutionen verlieren sollte! Vielmehr gilt, was die damalige Präsidentin der Berliner Akademie der Künste, Jeanine Meerapfel, letzten Winter in ihrem Appell zur Verteidigung der Kunstfreiheit formulierte: „Die Kunstfreiheit muss jederzeit über einer unsachlich geführten Debatte stehen.“ Denn gefährlicher als das Lied von Danger Dan – oder unliebsame Künstler:innen mit leider antisemitischen Überzeugungen – ist eine Gesellschaft, in der solche Aussagen nicht getätigt werden dürfen, so sehr sie uns schmerzen. Vielen Dank!

[Folie Dank]

Anmerkungen

[1] Siehe Interview mit einem der Hauptdenker der IHRA-Definition …Ohne hier zu detailliert darauf eingehen zu können, lassen sich sehr grob zwei unterschiedliche Definitionen von Antisemitismus nennen, die in den letzten Jahren durch unterschiedliche Wissenschaftler in unterschiedlichen Kontexten angestellt wurden und bis heute als Orientierung für die öffentliche Hand in Deutschland dient. Ziel ist es, israelbezogenen Antisemitismus von legitimer Kritik an Israel abzugrenzen, was in der Wissenschaft kontrovers diskutiert wird, zumal dies wissenschaftliche Modelle sind, die keineswegs über juristisch und verwaltungstechnisch überprüfbare Kriterien verfügen. (https://www.bverwg.de/de/pm/2022/6) Die erste Arbeitsdefinition stammt aus dem Jahr 2016 und wurde von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) entwickelt und ist die am stärksten von vielen Staaten und Organisationen anerkannt. Zugleich ist sie die am stärksten umstrittene, das sie Antisemitismus sehr weit fasst, sodass sie sehr schnell dazu dient, jede legitime Kritik an der israelischen Regierung als antisemitisch zu diskreditieren. Auf diese Kritik an der zu weit gefassten Definition reagierte dann eine von 20 Akademiker:innen erarbeiteten Jerusalem Declaration on Antisemitism (JDA), der wiederum von Kritikern vorgeworfen wird, durch zu enge Kriterien israelbezogenen Antisemitismus nicht als solchen zu benennen. Einer der Hauptunterschiede scheint mir die Täter-Opfer-Umkehr zu sein, also eine Gleichsetzung der israelischen Politik mit der des Nationalsozialismus und damit eine Verharmlosung der Shoah, wie sie von der IHRA als antisemitische eingestuft wird und wie sie unter anderem auch vom BDS behauptet wird, neben der Infragestellung des Existenzrechts Israels und anderer Forderungen. Auch Kritik und Ablehnung des Zionismus wertet die JDA im Gegensatz zur IHRA nicht als antisemitisch, ebenso wenig wie sie BDS nicht per se als antisemitisch bewertet, sondern als „gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten“ (JDA, C14, siehe Abschlussbericht documenta, S. 20), was wohl die größten Kontroverse darstellt.

[ii] Ein Überblick über die Ereignisse ab Juni 2022 ist u.a. im Abschlussbericht des Gremiums S. 75–83 zu finden.

[iii] Vorschlag von sechs Maßnahmen durch das Gremium, darunter „a) Die Klärung der Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsführung und künstlerischer Leitung und eine Stärkung der inhaltlichen Kompetenzen der Geschäftsführung, die die Letztverantwortung der öffentlichen Hand für die Ausstellungen widerspiegelt. […] d) Die Verständigung auf Definitionen für und Standards des Umgangs mit Antisemitismus und anderen Formen der Diskriminierung, die sich nicht in den Vorgaben des Strafrechts erschöpfen.“ (Abschlussbericht 2023, S. 6).

[iv] In der Schlussfolgerung des Abschlussberichts zur documenta heißt es unter anderen zum Antisemitismus: „Aus deren Legalität auf ihre Unbedenklichkeit zu schließen, ist aus Perspektive der Antisemitismusforschung ein grober Fehler und zudem ein durchaus häufiges Mittel zur Abwehr einer Auseinandersetzung mit Antisemitismus.“ (S. 90)

[v] Unerklärlich, weil nicht schlüssig ist folgende Argumentation: „Art. 5 GG Abs. 1 S. 3 GG verbietet grundsätzlich allgemeine staatliche Vorabkontrollen grundrechtlich geschützter Kommunikation. Dem Staat ist es nicht erlaubt, in einer umfassenden Vorab-Kontrolle den Kunstbetrieb auf unangemessene politische Präferenzen hin zu untersuchen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich konkrete Hinweise für eine antisemitische Tendenz oder ähnliches in einem konkreten Ausstellungszusammenhang abzeichnen. Dann kann das Verbot einzugreifen, schnell in eine Pflicht der staatlichen Träger umschlagen, mit der künstlerischen Leitung in Kontakt zu treten und Einwände zu formulieren. Einen allgemeinen Verdacht gegen die Kunstszene und eine damit verbundene umfassende Kontrolle bleibt dagegen ausgeschlossen.“ (Abschlussbericht, S. 119.)

[vi] https://www.profil.at/kultur/kontroverse-um-documenta-15-in-der-reisscheune/402042825

[vii] „Das zeigt, einmal mehr, dass diese Gesellschaft keine Lust hat, Erinnerungskultur als ein Instrument der Selbstkritik zu verstehen, sondern eher als ein Instrument der Disziplinierung der vermeintlich Anderen oder Fremden einsetzt.“ https://taz.de/Max-Czollek-ueber-Erinnerungskultur/!5984778/

[viii] https://www.zeit.de/politik/ausland/2024-07/jerzy-montag-resolution-gegen-antisemitismus-bundestag-juedisches-leben/komplettansicht

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